Cloud-Strategie Geschäftsleitung: der Entscheid, den die IT nicht treffen kann

Leeres Sitzungszimmer mit langem Holztisch und leeren Bürostühlen, Morgenlicht fällt in Streifen durch die Jalousien auf die Tischplatte, am Kopfende liegt eine geschlossene Mappe

Am 18. September 2025 schrieb der damalige Armeechef Thomas Süssli einen Brief an Daniel Markwalder, den Delegierten des Bundesrats für digitale Transformation. Betreff: «M365 – Unausgewogenes Kosten-Leistungs-Verhältnis». Kein Gutachten der IT-Abteilung, kein Sicherheitsbefund einer Fachstelle. Ein Brief des Chefs, der schreibt, er könne diese Ausgaben ohne erkennbaren Nutzen nicht verantworten. Wenn eine Entscheidung so beginnt, ist die Cloud-Strategie Geschäftsleitungssache — und nicht Sache des Serverraums.

Teil 3 von 4 der Reihe «Die Schweizer Armee geht auf Distanz zu Microsoft — was Unternehmen daraus lernen können».

Im zweiten Teil standen sieben Fragen, mit denen sich die eigene Wechselfähigkeit an einem Nachmittag abschätzen lässt. Wer sie durchgegangen ist, hat jetzt eine Liste offener Punkte und ein Problem: Es ist nicht klar, wer darüber befindet. Diese Woche geht es genau darum — und der Bund hat vergangene Woche vorgeführt, wie so ein Entscheid abläuft.

Der Anstoss kam nicht aus der IT

Süsslis Argument war kein technisches. Microsoft 365 sei für die Gruppe Verteidigung «zu weiten Teilen nicht nutzbar», schrieb er, denn der Grossteil der militärischen Dokumente ist klassifiziert und darf dort nicht bearbeitet werden. Ein Werkzeug, das für den grössten Teil der eigenen Arbeit nicht in Frage kommt, aber voll bezahlt wird — das ist eine Aussage über Mittelverwendung. Sie stammt von jemandem, der für das Budget geradesteht, und sie kam nicht deshalb zustande, weil ihm jemand ein besseres Produkt gezeigt hätte.

Der Brief wurde über das Öffentlichkeitsgesetz zugänglich und landete bei der Republik. Danach ging es schnell, und zwar nicht in der Verwaltung, sondern im Parlament. In der Wintersession 2025 brachten der grüne Nationalrat Gerhard Andrey und der SVP-Ständerat Werner Salzmann gemeinsam einen Antrag durch — zwei Politiker, die sonst wenig teilen. Am Ende standen zehn Millionen Franken aus dem Armeebudget, zweckgebunden für die Arbeit an einer quelloffenen Alternative zu Microsoft Office. Die Finanzministerin plädierte für einen tieferen Betrag und blieb allein. Im selben Monat erklärte der Bundesrat die digitale Souveränität zu einem Fokusthema der Strategie Digitale Schweiz 2026.

Man kann diesen Ablauf als Politik abtun. Man kann ihn auch als das lesen, was er ist: eine Kette von Entscheiden, die alle auf der Führungsebene fielen. Die IT hat nichts davon ausgelöst und nichts davon beschlossen. Sie führt aus, was oben entschieden wurde.

Was am 2. September entschieden wurde — und was nicht

Vergangenen Mittwoch kam das Ergebnis. Der Bundesrat wurde über die Machbarkeitsstudie der Bundeskanzlei informiert, die untersucht hatte, ob der digitale Arbeitsplatz der Bundesverwaltung auch mit quelloffener Software funktioniert. Die Antwort lautet: grundsätzlich ja. 172 Testpersonen aus mehreren Departementen haben die Umgebung im Alltag benutzt. Gut bewertet wurden Dokumentbearbeitung, Dateiablage, Zusammenarbeit sowie Mail und Kalender. Bei grossen Videokonferenzen zeigten sich Grenzen.

Interessanter als das Ja ist, was daraus folgt. Die Bundeskanzlei startet ein Programm. Ab Ende 2027 sollen rund 3000 Mitarbeitende aus besonders kritischen Geschäftsprozessen eine souveräne Arbeitsplatzsoftware nutzen können. Für die erste Phase rechnet sie mit rund neun Millionen Franken aus den vom Parlament gesprochenen Mitteln. Und der entscheidende Satz, der in den meisten Meldungen unterging: Die Lösung wird parallel neben Microsoft 365 betrieben.

Der Bund steigt also nicht aus. Er baut sich einen zweiten Weg, für rund 3000 von gut 54’000 Arbeitsplätzen — genau dort, wo ein Ausfall oder ein fremder Zugriff am meisten kostet. Ob der Arbeitsplatz der Bundesverwaltung später vollständig souverän bereitgestellt wird, sei im weiteren Verlauf zu prüfen und «zum gegebenen Zeitpunkt» zu entscheiden, heisst es in der Mitteilung. Das ist keine Ausflucht, sondern die ehrliche Beschreibung dessen, was ein Programm dieser Grösse leisten kann.

Die Bundeskanzlei nennt den Zweck selbst, und der Satz ist der Kern dieses ganzen Beitrags: Das Programm «schafft Handlungsoptionen». Nicht Unabhängigkeit, nicht Autarkie, nicht die Ablösung eines Anbieters. Handlungsoptionen.

Elf Monate vom Brief bis zum Programm

Für ein Unternehmen ist die Zeitrechnung lehrreicher als jedes Argument. Zwischen dem Brief eines Chefs und dem Start eines Programms lagen knapp elf Monate — bei einer Organisation mit Departementen, Kommissionen, Budgetdebatten und einem Bundesrat dazwischen. Ein Betrieb mit fünfzehn Personen braucht dafür keine elf Monate. Er braucht eine Sitzung.

WannWas geschahWer entschied
18.09.2025Brief des Armeechefs zum Kosten-Leistungs-Verhältnis von Microsoft 365Führung, nicht IT
Dezember 2025Zehn Millionen Franken zweckgebunden für eine quelloffene AlternativeParlament, fraktionsübergreifend
Dezember 2025Digitale Souveränität wird Fokusthema der Strategie Digitale Schweiz 2026Bundesrat
Juli 2026Kommando Cyber kündigt den Wechsel auf eine quelloffene Umgebung anKommandoebene
02.09.2026Machbarkeitsstudie abgeschlossen, Programm gestartetBundeskanzlei, Bundesrat informiert

In keiner Zeile dieser Tabelle steht eine IT-Abteilung. Das ist nicht als Geringschätzung gemeint — die technische Arbeit war erheblich, 172 Testpersonen kommen nicht von selbst zusammen. Aber die Fragen, an denen die Sache hing, waren andere: Was ist uns die Handlungsfähigkeit wert. Welches Risiko tragen wir weiter. Woher kommt das Geld. Wer beantwortet diese drei Fragen in Ihrem Betrieb?

Vier Entscheide, die eine Geschäftsleitung nicht delegieren kann

Die IT kann jede dieser Fragen vorbereiten, keine davon beantworten. Wer sie trotzdem weitergibt, delegiert nicht eine Aufgabe, sondern eine Haftung.

  • Was ist schützenswert? Welche Daten dürfen unter keinen Umständen aus Ihrer Verfügung geraten — Mandantenakten, Patientendaten, Lohndaten, Konstruktionsunterlagen. Diese Einteilung ist ein Geschäftsentscheid, kein technischer.
  • Welche Abhängigkeit nehmen wir bewusst in Kauf? Nicht jede muss aufgelöst werden. Aber jede sollte jemandem bekannt sein, der sie verantwortet.
  • Wie lange dürfen wir stillstehen? Einen halben Tag, zwei Tage, eine Woche — die Zahl bestimmt, was Sie vorbereiten müssen, und sie hängt an Ihrem Geschäft, nicht an Ihrer Software.
  • Wann schauen wir wieder hin? Ein Entscheid ohne Wiedervorlage ist nach zwei Jahren keiner mehr. Rechtslage, Preise und Anbieter ändern sich, Ihre Ablage bleibt.

In den Gesprächen, die ich führe, hakt es fast immer bei der dritten Frage. Nicht weil sie schwierig wäre, sondern weil sie noch nie jemand laut gestellt hat. Ein Treuhänder, der im März drei Tage nicht an die Buchhaltungsdaten kommt, hat ein anderes Problem als eine Werbeagentur in derselben Lage. Beide wissen das. Aufgeschrieben hat es keiner von beiden.

Dass diese Fragen in die Chefetage gehören, habe ich an anderer Stelle ausführlicher begründet. Neu ist, dass es jetzt ein grosses, öffentlich dokumentiertes Beispiel dafür gibt.

Was gegen die Übung spricht

Die Bundeskanzlei schreibt es selbst in ihre Mitteilung, und das gehört hierher: Auch wenn die technische Machbarkeit belegt ist, bedeutet die Umsetzung eine erhebliche Investition. Nötig sind umfangreiche Anpassungen, Sicherheits- und Plattformabklärungen und der Aufbau von Wissen, das heute fehlt. Als grösste Hürde nennt sie die vielen Fachanwendungen, die eng mit der Microsoft-Architektur verbunden sind. Das kennt jeder Betrieb, der ein Branchenprogramm im Einsatz hat, welches Outlook voraussetzt.

Dazu kommt: Microsoft steht nicht still. Seit Februar 2026 gibt es Souveränitätsangebote für Europa und die Schweiz, und die Verarbeitung der KI-Funktionen soll bis Ende Jahr in die Schweiz wandern. Wer heute entscheidet, entscheidet gegen ein bewegliches Ziel. Nur ändert ein neues Angebot nicht, welchem Recht der Vertragspartner untersteht — und genau das war Süsslis Punkt, nicht die Produktqualität.

Und der häufigste Einwand bleibt der ehrlichste: Es drängt nichts. Solange alles läuft, gibt es keinen Anlass, eine Sitzung dafür anzusetzen. Das stimmt. Es ist nur so, dass ein Anlass, wenn er kommt, selten einen Termin vorschlägt.

Wie es in dieser Serie weitergeht

Wenn geklärt ist, wer entscheidet, bleibt die praktische Frage: womit fängt man an. Teil 4 zeigt nächste Woche den Weg — Bestandsaufnahme, Schutzbedarf, Abhängigkeiten, ein begrenzter Versuch statt eines Grossprojekts. Es ist der Teil, in dem aus einer Führungsfrage eine Arbeitsliste wird.

Bis dahin genügt eine kleine Übung: Setzen Sie die vier Fragen von oben auf die Traktandenliste Ihrer nächsten Sitzung. Zwanzig Minuten reichen, um zu merken, ob sie beantwortet sind.

Teil 4 erscheint kommenden Dienstag.

Häufige Fragen

Warum soll die Geschäftsleitung über die Cloud entscheiden und nicht die IT?

Weil die entscheidenden Fragen keine technischen sind. Welche Daten schützenswert sind, wie lange ein Betrieb stillstehen darf und welches Risiko man weiterträgt, hängt am Geschäft und an der Haftung, nicht an der Software. Die IT bereitet diese Fragen vor, bewertet Machbarkeit und Aufwand und setzt um. Beantworten kann sie sie nicht — und wenn sie es tut, trägt am Ende trotzdem die Geschäftsleitung die Folgen.

Was hat der Bund am 2. September 2026 beschlossen?

Die Bundeskanzlei hat ihre Machbarkeitsstudie zu einer quelloffenen Büroautomation abgeschlossen und startet darauf ein Programm für eine souveräne Arbeitsplatzsoftware. Ab Ende 2027 sollen rund 3000 Mitarbeitende in besonders kritischen Geschäftsprozessen damit arbeiten können; die erste Phase ist mit rund neun Millionen Franken veranschlagt. Die Lösung läuft parallel neben Microsoft 365. Ein Ausstieg der Bundesverwaltung ist damit ausdrücklich nicht beschlossen.

Ist das für ein KMU mit zehn Personen überhaupt übertragbar?

Der Aufwand ist es nicht, die Fragen schon. Ein kleiner Betrieb braucht kein Programm, keine Testphase und keine Machbarkeitsstudie. Er braucht eine halbe Stunde, in der jemand mit Verantwortung festlegt, welche zwei oder drei Dienste kritisch sind und was geschieht, wenn einer davon ausfällt. Der Bund braucht für dieselbe Klärung Departemente und Kommissionen — das ist der einzige echte Unterschied.

Muss ein Entscheid für digitale Souveränität gegen Microsoft ausfallen?

Nein. Der Bund betreibt Microsoft 365 auf gut 54’000 Arbeitsplätzen weiter und baut daneben eine zweite Umgebung für die kritischen Fälle. Der Chef des Kommando Cyber nannte Microsoft 365 ausdrücklich eine sehr gute Lösung — nur nicht die passende für seinen Schutzbedarf. Ein Entscheid für Handlungsfähigkeit ist kein Urteil über ein Produkt.

Quellen

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